Gastronomiebetriebe in Altona müssen ihre in den letzten Jahren liebevoll aufgebauten und hoch frequentierten Außenterrassen auf Parkflächen abbauen. Der Grund: Ihre Anträge auf Sondernutzung wurden vom Bezirksamt nicht weiter bewilligt.
Die Bezirksversammlung Altona diskutiert nun am Donnerstag einen wegweisenden Antrag der Volt-Fraktion, der die Bedeutung der Außengastronomie für den Bezirk eindrucksvoll unterstreicht und die
Weichen für eine nachhaltige Nutzung öffentlicher Flächen stellt. Im Zuge der Covid-19-Pandemie wurden Gastronomiebetrieben in Altona temporär erweiterte Möglichkeiten eingeräumt, Parkflächen für Außengastronomie zu nutzen. Diese Maßnahme hat sich nicht nur als wirtschaftliche Stütze für die
Betriebe erwiesen, sondern auch die Aufenthaltsqualität und das öffentliche Leben in den belebten Quartieren des Altonaer Stadtkerns maßgeblich bereichert. Die Erfahrungen der vergangenen Jahre zeigen, dass die Außengastronomie sich harmonisch in die Nachbarschaften einfügt, von der
Bevölkerung sehr gut angenommen wird und Konflikte, die während der Pandemie auftraten, weitgehend gelöst werden konnten.
Die Bedeutung der Außengastronomie geht dabei weit über die gastronomischen Betriebe hinaus: Auch der Einzelhandel profitiert von der erhöhten Frequenz in den Geschäftsstraßen, wodurch die gesamte lokale Wirtschaft gestärkt wird. Außengastronomie fungiert somit als Katalysator für nicht motorisiertes Einkaufen und trägt zur Belebung des öffentlichen Raums bei. Vor dem Hintergrund der anhaltenden wirtschaftlichen Herausforderungen, die sich aus dem russischen Angriffskrieg gegen die
Ukraine, stark gestiegenen Energiepreisen und einer langanhaltenden Inflation ergeben, ist es umso wichtiger, die Gastronomiebetriebe in Altona nachhaltig zu unterstützen.
Hanna Schmidt, Co-Fraktionsvorsitzende der Volt Fraktion Altona sagt dazu: „Für die Gastronomiebetriebe hat sich die wirtschaftliche Situation seit Corona nicht verbessert. Ihnen jetzt unnötigerweise die Außenterrassen zusammenzustreichen bedeutet nicht nur einen Verlust der Aufenthaltsqualität im Viertel, sondern für die Betriebe selbst massive finanzielle Einbußen.“
Der Antrag der Volt-Fraktion sieht vor, die großzügige Genehmigungspraxis für die Sondernutzung von Parkflächen auch im Jahr 2026 fortzuführen und damit die erfolgreiche Praxis aus den vergangenen Jahren zu verstetigen. Insbesondere soll ein Konzept erarbeitet werden, das eine langfristige
Nutzungsperspektive für die Außengastronomie auf den in den letzten Jahren genutzten Freiflächen sicherstellt. Dabei soll auch auf die berechtigten Interessen der Anwohnenden Rücksicht genommen werden, insbesondere hinsichtlich Lärmschutzes, Sperrzeiten und der ordnungsgemäßen Instandhaltung der Flächen.
Hanna Schmidt betont: „Um dieses bürokratische Hin und Her zu beenden, den Gastronomiebetrieben eine sichere Perspektive zu bieten und auch dem Amt verlässliche Richtlinien zur Verfügung zu stellen, braucht es ein langfristiges Konzept für Sondernutzungsregelungen der Außengastronomie im Bezirk, dass
nun gemeinsam von Politik und Verwaltung erarbeitet werden soll.“
Der Antrag von Volt, dem sich auch die FDP-Fraktion angeschlossen hat, sendet ein klares Signal: Außengastronomie ist ein unverzichtbarer Bestandteil der Quartiersentwicklung und der lokalen Wirtschaftsförderung. Sie schafft lebendige Begegnungsorte, stärkt die soziale Nutzung des
öffentlichen Raums und trägt maßgeblich zur Attraktivität und Lebensqualität in Altona bei. Die Fortführung und Ausweitung der Sondernutzung von Parkflächen für gastronomische Zwecke ist daher ein wichtiger Schritt, um die vielfältigen positiven Effekte für den Bezirk nachhaltig zu sichern.
Für Rückfragen:
Hanna Schmidt
hanna.schmidt@volteuropa.org
