Außengastronomie planbar machen: Volt forderte transparentes Verfahren und faire Einzelfallprüfung statt pauschaler Einschränkungen

Hamburg, 23.10. 2026 – Die Volt-Fraktion brachte in die Sitzung der Bezirksversammlung Altona am 22. Oktober 2026 einen dringlichen Antrag ein, mit dem die Nutzung von Parkbuchten für Außengastronomie im gesamten Bezirk planbar werden soll. Ziel waren ein für alle transparentes Genehmigungsverfahren und eine faire Behandlung der Gastronom*innen: Statt Flächen außerhalb des freiRaums Ottensen faktisch auszuschließen, soll jeder Standort im Einzelfall geprüft werden – bei unveränderten Anforderungen an Verkehrssicherheit, Barrierefreiheit und Lärmschutz.

Die Bezirksversammlung hatte die Nutzung von Parkbuchten für Außengastronomie außerhalb des freiRaums Ottensen zuletzt deutlich eingeschränkt: Möglich ist sie nur mit öffentlich-rechtlichem Vertrag, Aufpflasterung der Parkbucht und vollständiger Kostenübernahme durch den Betrieb – nach dem Muster der Susannenstraße. Das Bezirksamt hat inzwischen mitgeteilt, dass außerhalb der bisherigen Standorte bislang kein einziger entsprechender Antrag gestellt wurde.

„Das liegt nicht an fehlendem Interesse“, sagt Patrick Fischer, Co-Vorsitzender der Volt-Fraktion Altona. „Es fehlt ein Verfahren, das Betriebe kennen, auf das sie sich verlassen können und das sie nicht vor ein erhebliches finanzielles Risiko stellt. Gastronom*innen sind ein wichtiger Teil der lokalen Wirtschaft und schaffen Begegnungsorte, die unsere Quartiere lebendig machen. Sie verdienen ein transparentes Verfahren und eine faire Behandlung.“

Dabei soll keine Regel aufgeweicht werden. Alle Anforderungen bleiben bestehen: die Sondernutzungserlaubnis nach §§ 13 und 19 Hamburgisches Wegegesetz, die Prüfung der straßenverkehrsrechtlichen und sicherheitsrelevanten Anforderungen durch die Polizei im Einzelfall, ein befestigter, begehbarer Untergrund, der Schutz von Baumwurzeln, die Barrierefreiheit sowie einheitlich festzulegende Anforderungen an den Lärmschutz. Volt bat das Bezirksamt, diese Anforderungen in einem standardisierten Genehmigungsverfahren und einem verständlichen Leitfaden für Gastronomiebetriebe zusammenzufassen. Da eine Aufpflasterung nach Auskunft des Bezirksamts keine zwingende Voraussetzung ist, sollte zudem geprüft werden, ob mobile Terrassensysteme eine Alternative sein können. Bis Ende des ersten Quartals 2027 sollte das Bezirksamt dem Ausschuss für Wirtschaft, Klima und Verbraucherschutz berichten.

Aus dem freiRaum Ottensen, wo Parkbuchten bereits ohne Aufpflasterung für Außengastronomie genutzt werden, sind dem Bezirksamt keine sicherheitsrelevanten Vorfälle bekannt.

„Wir sehen ein gravierendes Gerechtigkeitsproblem, wenn das, was in der Ottenser Hauptstraße gut funktioniert, eine Straße weiter ausgeschlossen ist“, so Fischer. „Das benachteiligt Gastronom*innen allein wegen ihrer Adresse und schränkt sie in ihren Möglichkeiten erheblich ein.“

„Wir plädieren nicht für eine Aufweichung von Regeln“, betont Fischer. „Wir wollen einen transparenten Leitfaden und eine Einzelfallprüfung an jedem Standort im Bezirk – damit Außengastronomie überall dort möglich wird, wo sie verantwortbar ist.“

Der dringliche Antrag (Drs. 22-2659) wurde in der Bezirksversammlung Altona am 22. Oktober 2026 abgelehnt. Als Begründung wurden der Schutz von Parkflächen und Vorbehalte gegen die Stärkung der Außengastronomie angeführt.

Für Rückfragen:

Patrick Fischer, Fraktion Volt Altona
patrick.fischer@volteuropa.org

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