Keine halben Sachen – Bauakten vollständig digitalisieren!

In sehr vielen Kommunen gibt es die vollständig digitalisierte Bauakte bereits. Hamburg hinkt derweil hinterher und mischt – eher umständlich – digital mit analog. Obendrein gibt es zwischen den Bezirken Unterschiede bei der Beantragung der Einsichtnahme.

Bremen macht vor, wie es geht. Bereits 2014 hat die Hansestadt begonnen, ihre Bauakten zu digitalisieren und stellt ihren Bürger:innen die Akten inzwischen über ein vollständig digitales System bereit. In Hamburg müssen seit 2024 zwar alle Bauanträge einschließlich der Statikunterlagen digital eingereicht werden, zur Einsichtnahme der Bauakte müssen Antragstellende allerdings immer noch ins Amt kommen. Dort werden ihnen dann Papierunterlagen vorgelegt. Während vom Bürger also digital erwartet wird, bleibt die Stadt selbst weiterhin analog.

Dazu sagt Hanna Schmidt, Co-Fraktionsvorsitzende der Volt Fraktion Altona:
„Bei neu eingehenden Anträgen kommt es hier zu einem Medienbruch, da die digital eingereichten Unterlagen zwar digital gespeichert werden, die bestehende Papierakte aber nicht digitalisiert wird. Dies führt insbesondere bei der Einsichtnahme in die Bauakte zu massivem Aufwand bei Antragstellenden und Amt.“

Ergänzend weist sie darauf hin, dass bei wiederholter Einsichtnahme immer die Gefahr der Beschädigung älterer Papierunterlagen besteht und merkt an: „Eine vollständige Digitalisierung würde nicht nur die Arbeitsprozesse erheblich vereinfachen, sondern auch zur Erhaltung wichtiger Dokumente beitragen.“

Ein Antrag, den die Volt Fraktion Altona Ende November in die Bezirksversammlung eingebracht hat, fordert folgerichtig, dass Bauakten im Zuge einer Einsichtnahme digitalisiert werden, wobei geprüft werden soll, ob dafür Gebühren von Antragstellenden erhoben werden können. Diese Gebühren sollen dann dazu genutzt werden, die Akten-Digitalisierung zu finanzieren. Außerdem fordert der Antrag das Bezirksamt auf, sich beim Senat für eine stadtweit einheitliche Digitalisierung einzusetzen, verbunden mit einem niedrigschwelligen Service für die Antragstellenden.

„In der Antwort auf eine Bürgerschafts-Anfrage hat der Senat mitgeteilt, dass der Aufwand für die Digitalisierung der Akten derzeit in keinem Verhältnis zum Nutzen stünde“, erläutert Hanna Schmidt die aktuelle Misere. „Unser Plan einer schrittweisen Umsetzung – also dann zu digitalisieren, wenn ohnehin jemand die Akte in die Hand nimmt – ist absolut pragmatisch, sorgt sowohl personell als auch finanziell für eine deutliche Entlastung und verbessert obendrein auch noch den Service für die Bürger:innen.”

Abwarten ist für Volt keine Option. Sofern der Senat die Digitalisierung der Verwaltung weiter verschläft, möchte Volt zumindest auf bezirklicher Ebene kurzfristig Verbesserungen umsetzen. Dazu gehört eine bezirksübergreifende Vereinheitlichung der Antragstellung. Denn während die Terminvergabe zur Einsichtnahme in Eimsbüttel über das Online-Portal des HamburgService erfolgt, setzt Altona noch auf Terminvereinbarung via E-Mail.

Einen Alternativantrag der FDP sieht Volt kritisch. Dazu Hanna Schmidt: „Die bestehenden Gebühren nicht an die gegebenenfalls höheren Kosten des Verfahrens anzupassen, bedeutet die Steuerzahler:innen zur Kasse zu bitten. Es würden dann also Investor:innen von den Gebühren ihrer Bauvorhaben freigestellt und Arbeitnehmer:innen, die größtenteils zur Miete wohnen, zur Kasse gebeten. Deshalb lehnen wir den Alternativantrag der FDP in diesem Fall klar ab.“

Beide Anträge sind in der Bezirksversammlung am 27.11.2025 in den Hauptausschuss überwiesen worden, wo die Beratungen am Donnerstag, den 11.12.2025, fortgesetzt werden.

Link zum Antrag der Volt Fraktion: https://sitzungsdienst-altona.hamburg.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1017458

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