Feiern und schlafen: Beides muss möglich sein

Insbesondere an den Wochenenden ist die Geräuschkulisse in der Schanze für die Anwohner:innen teilweise sehr belastend. An früh schlafen gehen ist angesichts der vielen Feiernden häufig nicht zu denken. Messungen der Schallemissionen haben nun gezeigt, dass die zulässigen Grenzwerte sehr häufig deutlich überschritten werden. Gleichzeitig ist die Schanze als kulturelles Zentrum weit über die Stadtgrenzen hinaus bekannt und bei der Stadtbevölkerung sowie Gästen von außerhalb sehr beliebt. Dass vergleichbare Orte in anderen deutschen Städten schwer zu finden sind, zeigt schon: die Schanze ist besonders.

Für uns – die politisch Verantwortlichen im Bezirk Altona – ist es daher äußerst herausfordernd, hier eine gute und für alle Beteiligten annehmbare Lösung zu finden. Zum einen sind wir verpflichtet, den Gesundheitsschutz ernst zu nehmen und wir alle wissen: Lärm macht auf Dauer krank. Zum anderen gibt es in der Schanze viele Gastronomiebetriebe, die ohne das Abendgeschäft an den Wochenenden kaum bestehen können. Und dann sind da noch die vielen Menschen, die in der Schanze die Woche gemeinsam ausklingen lassen wollen. Auch dafür muss es in einer Stadt wie Hamburg Orte geben.

Patrick Fischer, Co-Fraktionsvorsitzender der Volt Fraktion in Altona gibt dabei auch zu bedenken:
„Beim Überfahren von Kopfsteinpflaster wie auf dem Schulterblatt entstehen Lärmemissionen von locker über 85 Dezibel, also deutlich über den Werten der Außengastro, die in der Schanze und in Ottensen gemessen werden. Allein die Außengastronomie in die Verantwortung zu nehmen, ginge daher am Ziel vorbei. Der Gesundheit nützt es schließlich wenig, nur eine Lärmquelle auszuschließen. Im Sinne der Gastronomiebetriebe und der Feiernden geht es jetzt außerdem darum, Ausgleichsflächen zu finden.“

Gemeinsam mit den Grünen und der SPD hat die Volt Fraktion sehr kurzfristig einen ersten gemeinsamen Schritt unternommen, um die Lärmbelastung in der Schanze in den Griff zu bekommen. Der Antrag sieht vor, im Falle von Grenzwertüberschreitungen ab 22 Uhr den Außenbetrieb der Gastronomie einzuschränken. Der Alkoholverkauf in den Kiosken, an Tankstellen und im Einzelhandel soll nur bis 22 Uhr erlaubt bleiben. Außerdem sollen Handlungsempfehlungen erarbeitet werden, die eine einheitliche Vorgehensweise bei Lärmüberschreitungen gewährleisten und klar definieren, wann eine Lärmüberschreitung vorliegt. Die Einhaltung der Lärmgrenzen wird dabei regelmäßig überprüft. Zu guter Letzt sollen die Gehwege weiterhin gut nutzbar sein und die Außengastro dort stattfinden, wo ausreichend Platz dafür vorhanden ist.

Der Antrag ist hier abrufbar: https://sitzungsdienst-altona.hamburg.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1016580

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