Für bezahlbaren Wohnraum in Harburg – Die Umgehung des Mietenspiegels in unserem Bezirk muss sichtbar gemacht und verhindert werden!

„In Harburg entstehen immer mehr Klein- und Kleinstwohnungen, Mikroappartements und Monteurswohnungen“, stellt Isabel Wiest, Vorsitzende unserer Harburger Volt Fraktion, fest. Das Problem dabei: Diese Wohnungen unterliegen nicht dem Mietpreisspiegel und der Mietpreisbremse, die eigentlich dafür sorgen sollen, dass der Wohnraum in Harburg bezahlbar bleibt. Um einen Überblick darüber zu bekommen, wie viele dieser Wohnungen es in Harburg gibt, hat unsere Fraktion einen Antrag gestellt, der bereits in der Sitzung des Hauptausschusses am 08. April angenommen wurde und zu dem am 19. Mai in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses durch die Verwaltung berichtet wird (Drucksache 22-0628: https://sitzungsdienst-harburg.hamburg.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1012856).

Laut unseres Antrags sind in der Theodor-Yorck-Straße 174 Kleinstwohnungen entstanden, in der Lüneburger Straße 65 Wohneinheiten, in der Knoopstraße 105 und am Harburger Ring 134 Mikrowohnungen. Außerdem sollen in der Paul-Gerhardt-Straße Monteurszimmer entstehen und in der Lüneburger Straße soll das Unternehmen Limehome ein Boardinghaus mit 88 Zimmern betreiben.

Darüber hinaus wurde in der Sitzung der Bezirksversammlung am 29. April ein gemeinsamer Antrag der Fraktionen von Volt, SPD, Grünen und Linken angenommen, in dem die Bezirksverwaltung gebeten wird, zu prüfen, ob und wie der Bau solcher Wohnungen in Harburg verhindert werden könnte (Drucksache 22-0616: https://sitzungsdienst-harburg.hamburg.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1012844)

Grundsätzlich gilt bei der Neuvermietung von Wohnungen aktuell die Mietpreisbremse entsprechend der „Hamburgischen Verordnung zur Einführung einer Mietpreisbremse“ vom 23. Juni 2020. Demnach darf die Miete bei Neuvermietungen maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen, die sich ihrerseits aus dem Hamburger Mietenspiegel ergibt. Ausnahmen gelten für die befristete und für die möblierte Vermietung von Wohnraum. In letzterem Fall unterliegt zwar die Netto-Kaltmiete dem Mietenspiegel, der Vermieter darf aber einen Möblierungszuschlag verlangen, der nicht reglementiert ist.

Isabel Wiest fasst dies wie folgt zusammen: „Mit diesen Anträgen wollen wir durchsetzen, dass der Wohnraum in Harburg weiterhin bezahlbar bleibt, und Strukturen schaffen, die eine bessere Kontrolle der Vermietung, besonders von Kleinst- und Monteurswohnungen, erlauben.“

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