
Hamburg, 23.10.2026 – Die Volt-Fraktion brachte in die Sitzung der Bezirksversammlung Altona am 22. Oktober 2026 einen dringlichen Antrag ein, mit dem das Klimaanpassungskonzept COOL Altona im Bebauungsplan für das Holsten-Quartier umgesetzt werden soll. Kern der Forderung: Stellplätze bündeln und die Innenhöfe nur so weit wie nötig unterbauen, damit dort großkronige Bäume wachsen und Regenwasser versickern kann.
Das Holsten-Quartier ist das derzeit größte Neubauvorhaben in Altona – und es entsteht im am stärksten versiegelten Bereich des Bezirks. Die aktuelle Planung sieht vor, dass jedes Baufeld vollständig unterbaut wird und eine eigene Tiefgarage erhält. Boden mit natürlichem Anschluss bliebe dann im Wesentlichen nur in der öffentlichen Parkanlage, die zusammen mit dem Quartiersplatz rund zehn Prozent der Entwicklungsfläche ausmacht. Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans ist für das erste Quartal 2027 vorgesehen.
„Wenn jedes Baufeld komplett unterbaut wird, bleiben die Innenhöfe ökologisch und klimatisch Dachgärten auf Beton“,
sagt Silke Hubert, Mitglied der Volt-Fraktion Altona und Sprecherin für Stadtentwicklung.
„Großkronige Bäume – die wichtigsten Elemente für ein gesundes Mikroklima – finden dort keinen Wurzelraum und keine Versorgung in Trockenperioden. Das Regenwasser des gesamten Quartiers muss dann über wenige Flächen im Park bewirtschaftet werden. Diese Grundentscheidung lässt sich nach der Auslegung des Bebauungsplans kaum noch korrigieren. Deshalb ist jetzt der Zeitpunkt, um nachzusteuern.“
Volt forderte das Bezirksamt auf, den Bebauungsplan-Entwurf „Altona-Nord 28“ vor der Auslegung einem Klimacheck nach COOL Altona zu unterziehen und je Baufeld offenzulegen, inwieweit die Orientierungswerte zu Grünanteil, Versickerung und Versiegelung erreicht werden. Gemeinsam mit der Vorhabenträgerin soll der Stellplatzschlüssel auf höchstens 0,2 je Wohnung begrenzt und geprüft werden, ob die Stellplätze in weniger Garagen, sogenannten Mobility Hubs, gebündelt werden können. In jedem Innenhof sollen mindestens 30 Prozent der Fläche frei von Unterbauung bleiben, auf gewachsenem Boden für großkronige Bäume. Dafür möchten wir die Grundflächenzahl in den Baufeldern auf 0,8 begrenzen, was in neuen Baugebieten üblich ist. Außerdem soll der öffentliche Park als Klimaoase mit Schatten und Trinkwasserangeboten gestaltet, helle Fassadenmaterialien festgesetzt und ein Durchlüftungsgutachten vorgelegt werden. Die Umweltbehörde BUKEA soll darlegen, wie die Ziele der Regenwasser-Infrastruktur-Anpassung (RISA) und die kommunalen Verpflichtungen beim Grundwasserschutz bei vollständiger Unterbauung eingehalten werden können.
Dass es anders geht, zeigt Hamburg selbst: Im neuen Stadtteil Oberbillwerder wird der ruhende Verkehr bis auf wenige Ausnahmen in Mobility Hubs gebündelt. Auch die frühere Planung für das Holsten-Quartier sah bereits eine öffentliche Quartiersgarage vor.
„Das Quartier ist oberirdisch autofrei geplant, und das ist richtig“, so Hubert. „Aber ein autoarmes Quartier braucht nicht unter jedem Hof eine eigene Garage. Gebündelte Anlagen lassen sich je Stellplatz günstiger bauen und wirtschaftlicher betreiben als viele kleine Tiefgaragen mit jeweils eigenen Rampen, Lüftungs- und Brandschutzanlagen. Klimaanpassung und Wirtschaftlichkeit gehen hier zusammen.“
Grundlage des Antrags ist das Klimaanpassungskonzept COOL Altona (Drs. 22-2234.1), mit dem sich die Bezirksversammlung zu einer klimaangepassten Entwicklung des Bezirks verpflichtet hat. Es sieht unter anderem 40 bis 50 Prozent Grünanteil je Baugrundstück vor, davon mindestens 30 Prozent bodengebunden als Versickerungsfläche.
„Mit COOL Altona haben wir uns als Bezirk klare Ziele gesetzt“, betont Silke Hubert. „Das Holsten-Quartier ist der erste große Anwendungsfall, der zeigt, ob wir sie auch ernst nehmen – damit im dichtesten Teil Altonas ein lebenswerter Stadtteil entsteht.“
Der dringliche Antrag (Drs. 22-2658) wurde in der Sitzung der Bezirksversammlung Altona am 22. Oktober 2026 mehrheitlich gegen die Stimmen von Volt und der Linken abgelehnt. Die Kritik der Planungsverschleppung ist auf den Volt-Antrag nicht anzuwenden. Schließlich hätte der Vorhabenträger bei einer Zustimmung bereits jetzt – nur 4 Wochen nach Beschluss von COOL Altona – mit der Korrektur beginnen können. Im Gegensatz dazu werden diese Einwendungen nun möglicherweise erst im Zuge der Öffentlichkeitsbeteiligung nach der Auslegung Anfang 2027 wieder vorgetragen. Wenn dem dann stattgegeben werden muss, kommt es zu Verzögerungen im Prozess, die erheblich schwieriger für den Vorhabenträger werden und sicherlich auch teurer.
Für Rückfragen:
Silke Hubert, Fraktion Volt Altona
silke.hubert@volteuropa.org
